Wort davor: burgrechtlich
Burgrechtsmann
Erklärung:
Singular zu Burgrechtsleute.
- Belegtext:
dann es wider die recht, daß man von einem zinnß-, gilt- oder burgrechtsgut, auch auf veränderung deß zinns-, gilt- oder burgrechtsmann anlaite, zumahlen er keinen dominum directum, oder grund-herrn erkennet
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 137
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Wort danach: Burgrechtpfennig
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