Wort davor: burgrechten
Burgrechter
Erklärung:
Inhaber eines Burgrechte VI.
- Belegtext:
daß in deroselben hölzern ein jeder burger mit einem ganzen burgrecht zehen, ein halber burgrechter achte ... fuhren zum liechtholz abhacken ... solle
Datierung: 1654-97
Fundstelle: MittDBöhm. 15 (1877) 196
Wort danach: Burgrechterbe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten