Wort davor: Burgrechtdienst
Burgrechteid
Erklärung:
Bürgereid.
- Belegtext:
will er aber sein burgrecht je aufgeben, ... soll er dann zu abzug uns 1000 fl. rh. zahlen, worauf er dann von uns seines geleisteten burgrechteids enthoben sein soll
Datierung: 1490
Fundstelle: ZFerd.3 18 (1873) 125
Wort danach: burgrechten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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