Wort davor: Burglehenmann

Burglehenrecht

Burglehenrecht (I)
Erklärung: Lehensgericht über Burglehen.

Burglehenrecht (II)
Erklärung: bei Burglehen herrschender Rechtsbrauch.

Wort danach: Burglehenschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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