Wort davor: Burggült

Burggut
Erklärung: Burglehen, oft mit Wohnrecht und -pflicht in der Burg verbunden.
vgl. Burghof.

Burggut (Spiegelstrich 1)
Erklärung: "Einkünfte eines Obervogtes, auch des 1. Bürgermeisters, an Naturalien" SchweizId. II 550.

Wort danach: Burggutbrief

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