Wort davor: Burggedingverzeichnis
Burggeld
Burggeld (I)
Erklärung:
Abgabe (des Geleitsmannes) an die Burg.
- Belegtext:
nuen nuwen gr. alle vnd igliche woche des yares besundern die man nennet burggelt vnd dy vnser gleizman ... von vnserm gleyte ... gibt
Datierung: 1429
Fundstelle: MittOsterland 2 (1845/48) 323
Burggeld (II)
Erklärung:
Löhnung des Burgmannes?
- Belegtext:
burgk- und mangeldt gibt ihnen [den Junkern] mein gn. furst
Fundstelle: AllendorfSalb. 1587 S. 82
Burggeld (III)
Erklärung:
"Rente aus einem Burglehen".
Wort danach: Bürggeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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