Wort davor: Burggeld

Bürggeld
Erklärung: "das (bei Blutklagen) vom Kläger dem Richter für wirksame Durchführung der Klage eingesetzte Verbürgungsgeld".

Wort danach: Burggeleit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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