Wort davor: Bürgerstamm
Bürgerstand
- Belegtext:
twe jahr im borgerstande geseten
Datierung: 1610
Fundstelle: Stieda-Mettig 323 (nr. 35, 78 (83))
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Bürgerstand (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
als Standesbezeichung.
- Belegtext:
mit sambt den vom burgerstandt ervordern lassen
Datierung: 1581
Fundstelle: AktGegenref. 161
- Belegtext:
den andern zweyen ständen, der prälaten und burgerstandts
Datierung: 1590
Fundstelle: Schwanser nr. 568
- Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. 465
- Belegtext:
vier stände als 1. der herren-; 2. der praelaten- ...; 3. der ritter-; und 4. der burgerstand
Datierung: 1682
Region/Autor/Textsorte:
Glogau
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 297
- Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 3 § 10
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 1 § 30
- Belegtext:
der bürgerstand begreift alle einwohner des staats unter sich, welche ihrer geburt nach weder zum adel noch zum bauerstande gerechnet werden können; und auch nachher keinem dieser stände einverleibt sind
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 1
Wort danach: Bürgerstandperson
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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