Wort davor: Bürgerpfennig
Bürgerpflicht
Bürgerpflicht (I)
Erklärung:
Leistungen, zu denen ein Bürger verpflichtet ist.
- Belegtext:
erthur und rechte borgerplicht
Datierung: 1496
Fundstelle: Mensing
- Belegtext:
weder zu burgerphlicht noch mit ander beschwerung nit andringen
Datierung: 1497
Fundstelle: ZGO. 8 (1857) 23
- Datierung: 1569
Fundstelle: Donauwörth(Stenger) 155
Bürgerpflicht (II)
Erklärung:
Bürgereid.
Wort danach: Bürgerposten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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