Wort davor: Bürgerperson

Bürgerpfand
Erklärung: "Pfand, Bürgschaft von Bürgern bei Arrestierung" Lasch-Borchling I 324; Gegensatz Gastpfand.

Wort danach: Bürgerpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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