Wort davor: Bürgernutzung

Bürgerpächter
Erklärung: Einwohner des städtischen Rechtsgebietes außerhalb der Stadtmauern.
sprachliche Erläuterung: nl.

Wort danach: Bürgerperson

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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