Wort davor: Bürgerländerei
Bürgerlehen
Bürgerlehen (I)
Erklärung:
Berganteile, die Bürgern oder den vermessenden Schöffen zustehen.
Bürgerlehen (II)
Erklärung:
Bürgern verliehene Grundstücke.
- Belegtext:
ensol das sälb burgärlechen niemand anders verlihen wärden dann denen so hye ze M. hushablichen .. sind
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Maienfeld
Fundstelle: ZSchweizR.2 5 (1886) 150
- Belegtext:
weren ... die güter bürger oder bauren lehen, soll das gericht durch den lehenherrn mit bürgern oder bauren besetzt ... werden
Datierung: 1558
Fundstelle: Gobler,StatB. 8 R
Faksimile, Ausgabe von 1553
- in DRQEdit
Wort danach: Bürgerlehenbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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