Wort davor: Bürgerländerei

Bürgerlehen

Bürgerlehen (I)
Erklärung: Berganteile, die Bürgern oder den vermessenden Schöffen zustehen.

Bürgerlehen (II)
Erklärung: Bürgern verliehene Grundstücke.

Wort danach: Bürgerlehenbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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