Wort davor: Bürgerhausanteil

Bürgerhäuslein

Bürgerhäuslein (I)
Erklärung: wie Bürgerhaus I.

Bürgerhäuslein (II)
Erklärung: Gefängnis.

Wort danach: Bürgerherde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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