Wort davor: Bürgergroschen

Bürgergulden

Bürgergulden (I)
Erklärung: Bürgereinkaufsgeld.

Bürgergulden (II)
Erklärung: Allmendzins.

Wort danach: Bürgergut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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