Wort davor: Bürgerglocke

Bürgergroschen

Bürgergroschen (I)
Erklärung: Bürgereinkaufsgeld.

Bürgergroschen (II)
Erklärung: "Gemeindegüter werden gegen jährliche Zahlung des B. an die Bürger verteilt".

Wort danach: Bürgergulden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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