Wort davor: Bürgergehorsam

Bürgergeld

Bürgergeld (I)
Erklärung: finanzielle Beteiligung eines Nichtbürgers an dem Handelsgeschäft eines Bürgers.

Bürgergeld (II)
Erklärung: verschiedene Geldleistungen der Bürger; Bürgereinkaufsgeld.

Wort danach: Bürgergelübde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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