Wort davor: Bürgeresch

Bürgerfahne

Bürgerfahne (I)
Erklärung: Abteilung der waffenfähigen Bürgerschaft.

Bürgerfahne (II)
Erklärung: Standarte der Bürgerkompanie.

Wort danach: Bürgerfeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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