Wort davor: Bürgerbesatzung
Bürgerbeste
- Datierung: 1691
Fundstelle: CCPrut. III 400
- Belegtext:
das sogenannte bürgerbeste, welches derjenige gesetzliche theil ist, den der städter, wenn er an seinen wohnort produkte und waaren, die gewogen oder mit hohlmaaßen gemessen werden,
kauft, von dem quantum derselben, welches er empfängt, dem verkäufer nicht zu bezahlen braucht
Datierung: 1803
Region/Autor/Textsorte:
Danzig
Fundstelle: WestpreußPR. III 470
- Datierung: 1817
Region/Autor/Textsorte:
Riga
Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 160
Faksimile
- in Google Books
- Fundstelle: CCPrut. III 401
Wort danach: Bürgerbettzeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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