Wort davor: Bürgelschaft

bürgen
sprachliche Erläuterung: ahd. purigon, ags. aborgian, mnd. mnl. borgen, fries. borgia, burgia.
vgl. borgen (I).

bürgen (I)
sprachliche Erläuterung: ahd.

bürgen (II)
Erklärung: etwas verbürgen.
bürgen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: haften.
bürgen (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: ob hierher ?
bürgen (III)
Erklärung: ohne Objekt.
bürgen (IV)
Erklärung: mit persönlichem Objekt.

bürgen (IV 1)
Erklärung: jemanden in Bürgschaft nehmen, sich für ihn verbürgen.
bürgen (IV 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere aus Gefangenschaft lösen.
bürgen (IV 2)
Erklärung: (einen Totschläger) in die acht purgen die Anklage verbürgen.
bürgen (V)
Erklärung: reflexiv.

Wort danach: Bürgenacht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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