Wort davor: Bundspflicht

Bundsrat

Bundsrat (I)
Erklärung: Amtstitel für ein Mitglied der leitenden Bundesbehörde.

Bundsrat (II)
Erklärung: oberste vollziehende und leitende Behörde der Schweizer Eidgenossenschaft.
Bundsrat (III)
Erklärung: in der Verfassung des Norddeutschen Bundes 1867 und der Reichsverfassung von 1871.

Wort danach: Bundsrichter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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