Wort davor: Bundeshilfe

bündig

bündig (I)
Erklärung: rechtskräftig, verbindlich.

bündig (II)
Erklärung: verfallen.
bündig (III)
Erklärung: wichtig.

Wort danach: Bündigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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