Wort davor: bührig
bührlich
Erklärung:
gebührlich, gebührend, gesetzlich.
sprachliche Erläuterung:
niederdeutsch bo(i)rlich.
- Belegtext:
richten na dem landrechte, ... als dar börlick und recht is
Datierung: 1473
Fundstelle: DithmUB. 65
Faksimile
- Belegtext:
so dat billiken unde borlike was
Datierung: 1490
Fundstelle: HildeshBrüder 182
- Belegtext:
vor her B. borlike richter
Fundstelle: HanseRez.3 V 495
Wort danach: Bührnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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