Wort davor: Buhnenwerk
(Bühnung)
sprachliche Erläuterung:
niederdeutsch boninge.
Bühnung (I)
Erklärung:
Decke eines Stockwerkes.
Bühnung (II)
Erklärung:
Ertrag einer bestimmten Siedezeit.
- Belegtext:
1373 belehnen Lübecker Domherren Lüneburg mit der helfte van den böninghen und van dem vlutgude
Fundstelle: LünebUB. II 206
[weitere Angaben: hierher?]
- Fundstelle: NdJb. 5 (1879) 117
Wort danach: Bühr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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