Wort davor: Büchsenmaut

Büchsenmeister

Büchsenmeister (I)
Erklärung: Kassenverwalter einer Bruderschaft, Gilde.

Büchsenmeister (II)
Erklärung: Waffenmeister.

Wort danach: Büchsenmeisterschuld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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