Wort davor: Büchsengeld

Büchsengeselle

Büchsengeselle (I)
Erklärung: Geselle, der nicht gegen bestimmten Lohn, sondern mit Gewinnbeteiligung bei seinem Meister arbeitet.

Büchsengeselle (II)
Erklärung: Geselle, der die Strafbüchse verwahrt.

Wort danach: Büchsengroschen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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