Wort davor: Bücherkommissar

(buchern)
Erklärung: in ein Buch eintragen.
sprachliche Erläuterung: niederländisch boekeren.

Wort danach: Bücherschätzer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten