Wort davor: Buche

buchen
sprachliche Erläuterung: angelsächsisch bokian.
vgl. pochen.

buchen (I)
Erklärung: durch Urkunde übertragen, [der Kirche] vermachen.

buchen (II)
Erklärung: in ein Buch eintragen.

Wort danach: Buchengeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten