Wort davor: Buchbinderamt
Buchdrucker
- Belegtext:
gebietten ... allen ... unsern ... underthanen ... insonderhait allen buchdruckern
Fundstelle: TirolLO. 1573
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. Priv.
- Belegtext:
soll kein buchdrucker etwas ... dem andern zu seinem ... schaden nachdrucken ... widrigenfalls soll er das erstemal um 100 und das zweitemal um 200 reichstaler ... gestraft werden
Datierung: 1668
Region/Autor/Textsorte:
Salzburg
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 108
Wort danach: Buchdruckerordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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