Wort davor: Brunst

Brunstbrief
Erklärung: obrigkeitliche Genehmigung zum Einsammeln von Liebesgaben für Abgebrannte.

Wort danach: Brunstglocke

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten