Wort davor: Brunnenpfennig

Brunnenrecht

Brunnenrecht (I)
Erklärung: Recht auf einen Brunnen.

Brunnenrecht (II)
Erklärung: Abgabe für das Recht auf einen Brunnen.

Wort danach: Brunnenschöpfer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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