Wort davor: Brummer

brummschlagen
Erklärung: das br. geschiehet, wenn man mit dem finger die unterlefze des mundes berührt, solche also niederschläget, daß aus der rückschlagung ein thon der gerührten lippe erklinget. wenn an anderen vorgenommen wider deren willen, und bei fremden frauen, so kann es als injurie angesehen werden 1748 Struve,Erkl. 88.

Wort danach: Brummstall

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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