Wort davor: Brudertaxe
Bruderteil
Bruderteil (I)
Erklärung:
Erbteil jedes Bruders.
- Belegtext:
so nimbt die mutter ein bruderteil von seinem erbe
Datierung: 1561
Fundstelle: DithmUB. 265
Faksimile
- Fundstelle: Jelinek 147
- Fundstelle: MnlWB. I 1449
Bruderteil (II)
Erklärung:
gleichberechtigter Anteil.
Bruderteil (III)
Erklärung:
Anteil am Wergeld des Bruders.
vgl.
Brudergeld (III).
Wort danach: Bruderteilung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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