Wort davor: Bruderkind
Bruderkindeskind
- Belegtext:
in den selbst eroberten güetern ... ziechen ... die zwaipändigen bruederskhindskhinder den einpandigen brüedern und bruederskhindern vor
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. IV 5 § 2
Wort danach: Bruderkirmes
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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