Wort davor: Bruderfrau

Brudergeld

Brudergeld (I)
Erklärung: Aufnahmegeld bzw. Beitrag einer Gilde.

Brudergeld (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Knappschaftsbeitrag.
Brudergeld (II)
Erklärung: Teil der Pfarrherrnbesoldung.
sprachliche Erläuterung: vgl. an. broðurgjöld.
Brudergeld (III)
Erklärung: an den Bruder des Erschlagenen zu zahlendes Wergeld.
vgl. Bruderteil (III).

Wort danach: Brudergemeinde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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