Wort davor: Bruchsamigkeit

bruchsäumig
Erklärung: in der Strafzahlung säumig.
sprachliche Erläuterung: nd.

Wort danach: Bruchschein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten