Wort davor: 1Bruchpfand

2Bruchpfand
Erklärung: "Anteil aus dem früheren Gemeinbesitz des Busches und Bruches".

Wort danach: Bruchpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten