Wort davor: Brotwieger
Brotzeichen
Erklärung:
?
- Belegtext:
den frembden formschneidern kain protzaichen geben, und welhe von den viertailmaistern und hauptleuten für stathafft werden angesehen die sich nicht wöllen lassen abweysen, dieselben mit irer pit an den rat weysen
Datierung: 1517
Fundstelle: NürnbRatsverl. I 170
- Fundstelle: NürnbRatsverl. I 173
Wort danach: Brotzettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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