Wort davor: Brotspende

Brotspenderamt
Erklärung: nd. "Erbamt im bremischen Stift. Der Erbbrotspender mußte ... bei öffentlichen Freudenmahlen ... das Brot darreichen, die Verteilung der Lebensmittel an die Armen besorgen".

Wort danach: Brottafel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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