Wort davor: Brotschließer

Brotschnitt
Erklärung: erster Tag, an dem die Gemeindeeingesessenen ihr eigenes Getreide schneiden.
vgl. Pflugrecht (IX).

Wort danach: Brotschranne

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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