Wort davor: Brotmarkt

Brotmeister

Brotmeister (I)
Erklärung: Aufsichtsbeamter über Müller und Bäcker in Basel.

Brotmeister (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: dem die Brotversorgung obliegt, Brotverwalter.
Brotmeister (II)
Erklärung: Dienstherr.

Wort danach: Brotmeisteramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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