Wort davor: brotlich

Brotling
sprachliche Erläuterung: brodelung, broedelink, nd. brotlink, broidling.

Brotling (I)
Erklärung: unausgesondertes Familienmitglied, Diener in Lohn und Brot.

Brotling (II)
Erklärung: Besitzer kaiserlicher Panis- oder Brotbriefe.

Wort danach: Brotmarkt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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