brotig
sprachliche Erläuterung:
nd. brödig, brödich, brodegh, nl. bro(e)dich.
brotig (I)
Erklärung:
in jemandes (Lohn und) Brot stehend.
Wort danach: Brotjunge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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