Wort davor: Brotherrschaft

Brothüter

Brothüter (I)
Erklärung: Brotbeschauer.

Brothüter (II)
Erklärung: Bäckergehilfe für den Verkauf.

Wort danach: brotig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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