Wort davor: Brotherrschaft
Brothüter
Brothüter (I)
Erklärung:
Brotbeschauer.
Brothüter (II)
Erklärung:
Bäckergehilfe für den Verkauf.
- Belegtext:
das sew [die Bäcker] ain prothuetter sullen haben, der in allen sol fayl haben in den füllten an der mautstat ... der prothuetter sol den peckhen glubt sein, der in das prot fayll hat
Datierung: 1513
Fundstelle: BeitrSteirG. 12 (1875) 179
Wort danach: brotig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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