Wort davor: Brotbote
Brotbrief
Brotbrief (I)
Erklärung:
"Zeugnis" SchleswHWB. I 530.
Brotbrief (II) [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
wie Panisbrief (I).
- Belegtext:
das recht brod- oder panis-briefe zu geben, ob solches auch bei evangelischen mittelbaren stiftern statt habe
Datierung: 1783
Fundstelle: Spittler,Panisbriefe Titelblatt
- Belegtext:
endlich hat der kaiser noch das recht, panis- oder brotbriefe zu erteilen; sie sind kaiserliche reskripte, wodurch einer frommen stiftung oder gemeinde, wo ein gemeinschaftlicher
tisch üblich war oder noch ist, aufgetragen wird, einer gewissen person ohne unterschied des standes, geschlechtes oder der religion den lebenslänglichen unterhalt in natur oder in geld abzureichen. der
kaiser hat dieses recht heutzutage nur auf jene klöster und stifter im reich, wo und wie er dieses kaiserliche reservat rechtlich hergebracht hat
Datierung: um 1795
Fundstelle: StaatsRHeilRömR. 64
Wort danach: Brotbüchel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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