Wort davor: Briefpferd

Briefrecht

Briefrecht (I)
Erklärung: Briefrecht behalten stadtverwiesen bleiben.

Briefrecht (II)
Erklärung: verbrieftes Recht.
Briefrecht (III)
vgl. Brieflehen.

Wort danach: Briefsage

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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