Wort davor: Briefnehmung

Briefpfennig

Briefpfennig (I)
Erklärung: Urkundengebühr.

Briefpfennig (II)
Erklärung: Botengeld.

Wort danach: Briefpferd

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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