Wort davor: Brieflohn
brieflos
Erklärung:
wer sein schriftliches Wort bricht.
- Belegtext:
das er ain ... erlosser, briefflosser und sigellosser ... sey
Datierung: 1464
Fundstelle: Alemannia 19 (1891) 173
- Belegtext:
nachdem ir gegen mir rechtlos, brieflos, sigellos und erloss sind
Datierung: 1467
Fundstelle: Tschudi,ChrHelv. II 678
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Wort danach: Brieflübde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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