Wort davor: Briefgeber

Briefgeld
Erklärung: Urkundengebühr, Kanzleikosten.

Briefgeld (Spiegelstrich 1)
Erklärung: dasselbe wie Siegelgeld.

Wort danach: Briefgeschrift

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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