Wort davor: Brieffetzer
Brieffreitum
Erklärung:
Freiheit von Postgeldern.
- Belegtext:
verzeichnis derer das brief-freythum auf den kaiserl. reichsposten conventionsmäßig genießenden stellen und personen in den kurfürstlichen badischen landen
Datierung: 1805
Postvertrag zwischen dem Haus Baden u. Haus Thurn und Taxis
Wort danach: briefgeben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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