Brettmeister
Brettmeister (I)
Erklärung:
Werkmeister, der einer (Schuhmacher)Meisterswitwe zur Beaufsichtigung der Arbeit von der Zunft zugewiesen ist.
Wort danach: Brettschau
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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